NDG: Nein zum neuen Nachrichtendienstgesetz

22. Juli 2016 um 20.32 Uhr
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ndg_dDas neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) will die Kompetenzen des Nachrichtendienstes massiv ausbauen und öffnet so dem «Schnüffelstaat» Tür und Tor. Künftig hätte der Geheimdienst die Möglichkeit, ohne Verdacht auf eine Straftat in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger einzudringen und deren Leben und Kommunikation zu überwachen. Neu hätten auch ausländische Geheimdienste Zugriff – das Gesetz ist damit eine Gefahr für die Neutralität und ein Schritt in die Nato.

Argumente

Quelle www.http://schnueffelstaat.ch/ndg/

Das Ende der Privatsphäre…

Alle werden überwacht, nicht nur Kriminelle, und das verdachtsunabhängig. In Zukunft sollen alle E-Mails, Facebook- und SMS-Nachrichten praktisch flächendeckend abgefangen und durchsucht werden. Zusammen mit dem Abhören von Telefonaten sind dies Mittel der Massenüberwachung. Unsere persönlichen Daten werden aufgezeichnet und ausgewertet – ohne dass wir uns irgendwas zu Schulden kommen lassen.

…durch geheime Datensammlung…

Die Erfahrung hat gezeigt, dass flächendeckende Überwachung keinen einzigen Terroranschlag verhindert. Im Gegenteil: Immense Datenmengen machen es unmöglich, die wirklich relevanten Informationen zu erkennen. Eine Nadel im Heuhaufen findet man nicht, indem man mehr Heu sammelt. Die Fichen-Affären, bei denen über eine Million Personen überwacht wurden, müssen uns eine Lehre sein.

…macht die Schweiz zur Zielscheibe!

Das Gesetz schafft die Neutralität durch die Hintertür ab und tritt die Menschenrechte mit Füssen. In Zukunft soll es dem Schweizer Geheimdienst erlaubt sein, mit ausländischen Agenten eng zusammenzuarbeiten, Daten der eigenen Bevölkerung weiterzugeben oder auch Cyber-Angriffe im Ausland durchzuführen – selbst in Friedenszeiten. Der Anschluss ans Geheimdienst-Netzwerk der Nato bringt damit keine zusätzliche Sicherheit, sondern rückt die Schweiz ins Fadenkreuz ausländischer Regierungen und Terroristen.

 

Wer nichts getan hat, muss auch nichts befürchten!?

Genau falsch! Bis anhin ist ein Verdacht auf eine Straftat nötig. Neu sollen alle Bürgerinnen und Bürger präventiv überwacht werden. Telefonate, SMS, Messenger-Dienste, und E-Mails sollen nach Vorbild der NSA präventiv angezapft und nach Belieben ausgewertet werden. Dass dabei Missbräuche erleichtert werden, ist absehbar. Gegen organisierte Kriminalität und Terrorismus hilft ein solches Gesetz höchstens symbolisch, denn diese können bereits mit den heutigen Gesetzen bei konkretem Verdacht bekämpft werden.

Der Geheimdienst erhält nicht nur die Kompetenz für den «grossen Lauschangriff» in Privaträumen, er darf auch die sogenannte Kabelaufklärung praktizieren. Das bedeutet, der NDB darf den gesamten Internet-/Mailverkehr nach Stichworten und/oder E-Mailadressen von Mails zu durchsuchen. Wenn also ein Wort das auf dem Suchradar des NDB in einem Mail im Datenstrom auftaucht, gerät man auf den Radar des NDB.

Der NDB bekäme zudem Zugriff auf die sogenannten Randdaten.  Randdaten sind jene Daten, die jeder von uns dann hinterlässt, sobald er oder Sie im Internet surft oder mit dem Handy telefoniert. So lassen sich z.B. komplette Bewegungsprofile erstellen.

Befugnisse des Geheimdienst

Der Journalist Florian Imbach hat das Gesetz studiert. Die vollständige Liste mit den umfangreichen Befugnisse für den Schweizer Geheimdienst finden Sie auf investigativ.ch

Weitere Links

 

Bild: SP Schweiz