Bis Ende 2023 muss das revidierte kantonale Planungs- und Baugesetz (PBG) in die kommunale Nutzungsplanung umgesetzt werden. In den letzten Jahren wurden verschiedene Anliegen mit Teilrevisionen der Ortsplanung in der kommunalen Nutzungsplanung umgesetzt. Nun liegt die Gesamtrevision vor und die Bevölkerung ist aufgerufen sich jetzt einzubringen.