Online Stammtisch mit Ylfete Fanaj

8. Februar 2021 um 19.35 Uhr
0

Leider kann die geplante SP-Veranstaltung mit Ylfete Fanay vom 25. Februar 2021 nicht wie geplant so richtig „live“ stattfinden – Corona bestimmt aktuell unser Leben und die Politagenda. Trotzdem wollen wir auf einen Austausch mit der aktuellen Kantonsratspräsidentin nicht verzichten und so treffen wir uns am:

25. Februar 2021 um 19 Uhr vor der Webcam!

Die Themen:

⦁ 50 Jahre Frauenstimmrecht
⦁ Was bewegt die Leute auf der Landschaft – Austausch mit der Kantonsratspräsidentin

Bitte Anmeldung an info@sp-neuenkirch.ch Wir schicken Ihnen dann den Linkt zur online Session rechtzeitig zu.

50 Jahre Frauenstimmrecht

Ylvete Fanay schreibt auf Ihrer Website:

In meinem Amtsjahr fällt das 50-Jahr-Jubiläum der Einführung des Frauenstimmrechts im Kanton Luzern. Bereits am 25. Oktober 1970, also vier Monate vor der eidgenössischen Abstimmung vom 7. Februar 1971, stimmten die Luzerner Männer der Einführung des kantonalen Frauenstimmrechts deutlich zu.

50 Jahre nach dem historischen Ereignis das Amt als höchste Luzernerin ausüben zu können, bedeutet für mich eine besondere Verantwortung. Deshalb habe ich den Verein 1970-2020: 50 Jahre Frauenstimmrecht Kanton Luzern initiiert, der als Dachorganisation Veranstaltungen zum Jubiläum koordiniert. 

So fand am 21. Oktober 2020 die Jubiläumsfeier statt und während September 2020 bis Februar 2021 findet im ganzen Kanton ein attraktives Rahmenprogramm statt.

Video zum Jubiläumsanlass:

Eröffnungsrede Jubiläumsanlass 50 Jahre Frauenstimmrecht Kanton Luzern

von Ylfete Fanaj, Kantonsratspräsidentin

Es freut mich besonders, dass das Jubiläum des Frauenstimmrechts in mein Amtsjahr fällt, da mir gleiche Rechte für alle ein grosses Anliegen sind. Und es ist mir eine grosse Ehre, Ihnen heute die besten Wünsche und Grüsse des Luzerner Kantonsparlaments überbringen zu können.

Was ist das eigentlich für ein Jubiläum: 50 Jahre Frauenstimmrecht? Was gibt es hier zu feiern? Müsste man nicht eher seufzen oder staunen? Fünfzig Jahre sind ja schon ein wenig mager – im internationalen Vergleich erst recht. Jubiläen aber bieten die Gelegenheit, an Ereignisse zu erinnern und das zu würdigen, was in der Vergangenheit geleistet wurde. Jubiläen sind auch dazu da, zu fragen:

  • Wo stehen wir heute?
  • Was soll in Zukunft anders sein?

Und genau darum ist es wichtig, das 50-Jahre-Jubiläum des Frauenstimmrechts im Kanton Luzern zum Thema zu machen. Die Vergangenheit würdigen heisst, Dankbarkeit gegenüber denen zeigen, die das alles möglich gemacht haben.

Von ganzem Herzen danke ich im Namen des Luzerner Kantonsparlaments den Pionierinnen und Pionieren, den Vorkämpferinnen und Vorkämpfern. Sie haben sich hartnäckig dafür eingesetzt, dass die Luzerner Frauen im Jahr 1970 endlich die politischen Rechte bekommen haben. Ich danke den Luzerner Pionierinnen in der Politik und Justiz: Den ersten acht Grossrätinnen, den drei Regierungsrätinnen, den ersten National und Ständerätinnen, meinen 10 Vorgängerinnen im Kantonsratspräsidium und den ersten Frauen an den Gerichten. Danke, dass Sie den Mut, die Kraft und die Ausdauer hatten, für die Teilhabe der Frauen auf allen Ebenen des öffentlichen Lebens einzustehen.

Danke, dass Sie damit den Weg für andere Frauen geebnet haben. Sie haben unseren Stimmen unerschrocken Gehör verschafft. Es lastete viel Verantwortung auf Ihnen – und ungleich höhere Ansprüche.

Auch den Männern gehört mein Dank. All jenen Männern, die gewagt haben, anders zu denken und zu stimmen, als es der Zeitgeist oder auch Kollegen von ihnen erwarteten. Männer, die schon damals progressiv waren, die Frauen als gleichberechtigt ansahen, sie unterstützten und vielleicht sogar in ein politisches Amt oder in die Chefposition wählten. Männer, die auch heute für Gleichberechtigung einstehen, die nämlich alle angeht. Ohne sie wäre es nicht gegangen, und ohne sie geht es auch heute nicht.

Am 25. Oktober 1970 sagten also die Luzerner Männer endlich Ja zum kantonalen und kommunalen Frauenstimmrecht. Die NZZ schrieb einen Tag später: „Das Resultat der Luzerner Frauenstimmrechtsabstimmung überrascht sämtliche Beobachter.“

Als Luzerner Kantonsratspräsidentin bin ich natürlich sehr stolz, dass Luzern sogar ein paar Wochen vor Zürich das kantonale Frauenstimmrecht eingeführt hat. Mit Anerkennung darf ich feststellen, dass der Kanton Luzern als dritter Deutschschweizer Kanton diesen Schritt machte.

Es ist wichtig, sich bewusst zu machen, dass bis 1970 der Hälfte der Bevölkerung die politische Mündigkeit vorenthalten wurde. Wo doch Politik alle Lebensbereiche beeinflusst. An der Politik teilhaben zu können, bedeutet: das gemeinschaftliche Leben, unsere Gesellschaft mitzugestalten. Unbestritten ist deshalb, dass die Teilhabe der Frauen in der Politik auch in anderen Lebensbereichen zu mehr Gleichberechtigung geführt hat.

Vor 50 Jahren stand eine verheiratete Frau unter der Vormundschaft ihres Mannes. Sie konnte z.B. nur arbeiten gehen, wenn ihr Ehemann damit einverstanden war. Das neue Eherecht wurde von der ersten Bundesrätin – die übrigens nicht hätte Bundesrätin werden können, hätte ihr Ehemann dagegen Einspruch erhoben – initiiert und wurde 1985 nur dank den Frauen angenommen. Die Mutterschaftsversicherung wurde erst im x-ten Anlauf im Jahr 2004 angenommen. Dies war nur dank der unermüdlichen Arbeit zweier Bundesrätinnen und vieler Politikerinnen möglich.

Es braucht aber auch nach dem Eintritt der Frauen in der Politik immer noch einen langen Atem, um die tatsächliche Gleichberechtigung zu schaffen. Auch heute stehen wir alle in der Pflicht, für echte Gleichberechtigung zu sorgen. In den Bereichen wie Lohngleichheit, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Vertretung von Frauen in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft gibt es noch viele Baustellen. Solche Themen müssen immer wieder in der ganzen Gesellschaft diskutiert werden.

So können auch gemeinsam Lösungen gefunden werden. Wenn wir uns auf die Demokratie beziehen und uns die Argumente von damals hören, die den Ausschluss der Frauen rechtfertigten, dann können wir diese nicht mehr nachvollziehen. Die erste Nationalratspräsidentin Elisabeth Blunschy-Steiner aus dem Kanton Schwyz sagte mal: „Das allgemeine Stimm- und Wahlrecht gehört zur Demokratie wie das Salz zur Suppe“. Heute müssen wir uns auch fragen: Wer hat heute eine Stimme – und wer nicht? Wo werden welche Stimmen nicht gehört? Wie können wir als Demokratie und als Gesellschaft die Teilhabe der ganzen Bevölkerung stärken?

Mit solchen Fragen setzten sich in den nächsten Monaten verschiedene Veranstaltungen auseinander. Ich danke allen Personen, Institutionen und Vereinen, die sich rund um das Jubiläum engagieren.