Nein zur AFR18 – Schönfärberei mit alten Zahlen

21. April 2019 um 6.10 Uhr
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Die Aufgaben und Finanzreform 18 will die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten zwischen Kanton und Gemeinden neu regeln. 200 Millionen Aufwand geht von den Gemeinden zum Kanton und 220 Millionen Aufwand geht vom Kanton an die Gemeinden. Der Wasserbau und die Erhöhung des Volksschulkostenteilers auf 50:50 sind die zwei Hauptmassnahmen dieser Reform. Weitere diverse kleinere Massnahmen vervollständigen die geplanten Verschiebungen.

Hier könnte eingewendet werden: Das scheint doch richtig zu sein?

Im Grundsatz ist dieser Einwand vom Inhaltlichen aus gesehen nachvollziehbar. Aus finanzieller Sicht, also der Gegenfinanzierung wird das Fuder definitiv überladen. Die massiven Umverteilungen unter den Gemeinden können nur mit fragwürdigen finanziellen Verrenkungen korrigiert werden. Unter anderem wird die Gemeindeautonomie durch einen erzwungenen Steuerfussabtausch verletzt oder die Gemeinden müssen die Ergänzungsleitungen (EL) zur AHV und zur IV zu 100% übernehmen. Aufgrund der demografischen Entwicklungen werden die EL bis ins Jahr 2030 um rund 41 % wachsen. Der Kanton weist die grössten Risikokosten den Gemeinden zu. Diese werden über kurz oder lang zu den Verlierern gehören.

Wir stimmen 19. Mai 2019 über die Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR18) ab. Am gleichen Tag entscheiden wir auch über die eidgenössische Steuerreform und AHV-Finanzierung (Staf). Hinzu kommt, dass wir nicht wissen, wie die kantonale Steuerreform 2020 herauskommt. Diese wird erst nach der Abstimmung zur AFR 18 im Kantonsrat beraten. Aus beiden Vorlagen sind markante Beträge in die AFR 18 eingerechnet. Das bedeutet, dass wir beim Entscheid am Abstimmungssonntag nicht wissen , ob die Vorlagen angenommen werden. Wir kennen die zu erwartenden Erträge nicht.

Wir kaufen die Katze im Sack und das ist einer Demokratie unwürdig. Aus diesem Grund haben 12 Gemeinden eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht und weitere Abklärungen zur Rechtmässigkeit von Teilen der Vorlage und zur Verletzung von Bundesrecht eingeleitet.

12 Gemeinden, die zusammen mehr als 180 000 Bewohner*innen ausmachen, beschlossen, die AFR18 zu bekämpfen.

Die SP tut das auch: NEIN ZUR AFR18! 

Komitee «Nein zur AFR18»

Michael Ledergerber, Kantonsrat SP

Bildquelle: Pixabay